Das gefährliche Weiß

Sie läuten den Frühling ein und sehen so unschuldig aus, doch wilde Schneeglöckchen (Galanthus nivalis) stehen bundesweit unter besonderem Artenschutz. Wer sie samt Zwiebel ausgräbt oder auch nur ein Sträußchen aus dem Wald entwendet, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, vor allem in streng regulierten Bundesländern wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt.
Neben dem gesetzlichen Schutz sprechen auch ökologische Gründe gegen das Pflücken: Als eine der ersten Nahrungsquellen für Insekten stützen Schneeglöckchen ganze Nahrungsnetze im Spätwinter. Wird ihr Bestand geschwächt, hat das Folgen bis in den Sommer.